Teilnahmebedingungen Exportpreis Bayern 2024
Eine Auszeichnung mit dem Bayerischen Exportpreis setzt voraus, dass Ihr Unternehmen maximal 100 Vollzeitbeschäftigte (im Folgenden „Mitarbeitende“) (mit Ausnahme Auszubildender) beschäftigt, seinen Sitz in Bayern hat und erfolgreich in Auslandsmärkten ist. Bei der Anzahl der Mitarbeitenden sind die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens zu berücksichtigen und die Mitarbeitenden etwaiger Unternehmen, an denen Ihr Unternehmen maßgeblich beteiligt ist, sowie die Mitarbeitenden der an Ihrem Unternehmen maßgeblich beteiligten Unternehmen.
Ferner setzt eine Auszeichnung voraus, dass auch die für das Unternehmen handelnden Geschäftsführer/-innen bzw. geschäftsführenden Gesellschafter/-innen die persönlichen Voraussetzungen für eine Auszeichnung erfüllen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird daher über die genannten Personen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BZRG eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen.
Die Gewinner der jeweiligen Kategorie (Dienstleistung, Handel, Handwerk, Industrie und Genussland) werden durch den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Abendempfangs ausgezeichnet. Als Preis wird ein individuell gefertigter Pokal eines bayerischen Kunsthandwerkers und eine Urkunde überreicht und ein digitales Gewinnersiegel in exklusiver Ausführung zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestellt. Über jeden Preisträger wird ein Kurzfilm über sein Unternehmen und seine Erfolgsgeschichte gedreht, der auf der Preisverleihung gezeigt und dem Unternehmen anschließend für Werbezwecke überlassen wird.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.